Kosten

Online- oder telefonisches Informations- / Kennenlerngespräch (20 Minuten)
Kostenfrei

In diesem kurzen Gespräch können Sie mir Ihre Situation schildern, erste Fragen stellen und ein Gefühl dafür bekommen, ob meine Art zu arbeiten zu Ihnen passt.
Das Gespräch ist unverbindlich und dient Ihrer Orientierung.


Vorgespräch (60–90 Minuten)
80,00 €

Diese erste ausführlichere Sitzung ist dafür gedacht, Ihnen und Ihrer Geschichte Raum zu geben und eine gute Grundlage für die weitere Arbeit zu schaffen.
Sie beinhaltet:

  • ein gründliches Anamnesegespräch,
  • Klärung Ihrer aktuellen Belastungen,
  • gemeinsame Zielfestsetzung für die weitere Begleitung.

 

Nach diesem Termin entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie Sie weiter mit mir arbeiten möchten.


Re-Trace Methode – Einzelsitzung
90,00 € (ca. 60 Minuten)

In diesen Sitzungen arbeiten wir mit der von mir weiter entwickelten Re-Trace Methode.
Wir konzentrieren uns auf konkrete Situationen und Gefühle, die Sie im Alltag belasten, und verfolgen gemeinsam deren innere Spur zurück, um dort Entlastung zu schaffen.
Ziel ist, dass sich Ihre Reaktionen auf Angst, Anspannung oder Überforderung Schritt für Schritt beruhigen und Sie wieder mehr Handlungsfreiheit gewinnen.


Individuelles Gespräch (60 Minuten)
80,00 €

Dieses Format ist geeignet, wenn Sie:

  • ein aktuelles Thema klären möchten,
  • Begleitung in einer akuten Belastungssituation brauchen,
  • oder zunächst ohne tiefergehende Prozessarbeit mit jemandem sprechen möchten, der Ihre Lage versteht.

 

Wir schauen gemeinsam, was Sie gerade am dringendsten brauchen und welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.


Freiwilligkeit & Transparenz

Es steht Ihnen selbstverständlich nach jedem Termin frei, ob Sie eine weitere Sitzung in Anspruch nehmen möchten.
Es gibt keine vertragliche Bindung, keine Mindestanzahl von Sitzungen und keinen Druck.
Wir stimmen gemeinsam ab, in welchem Abstand und in welcher Form die Begleitung für Sie stimmig ist.


Kostenerstattung & Steuer

Meine Praxis ist eine Privatpraxis.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenkasse ab. Ob eine (teilweise) Erstattung über eine private (Zusatz‑)Versicherung möglich ist, hängt von Ihrem persönlichen Vertrag ab. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung.

Heilpraktiker-Kosten in der Steuererklärung

In Deutschland können Kosten für Heilpraktiker:innen grundsätzlich zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen schulmedizinischen und alternativen Behandlungen. Für eine mögliche steuerliche Entlastung gelten u.a. folgende Punkte:

  • Die Behandlung erfolgt durch eine amtlich zugelassene Heilpraktikerin.
  • Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
  • Bei bestimmten, wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Verfahren kann vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nötig sein.

Bitte beachten Sie:
Ich darf keine steuerliche Beratung leisten. Welche Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall geltend machen können, besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung oder direkt mit dem Finanzamt.

Was die Krankenkassen leisten

Private Krankenkassen oder Zusatzkassen übernehmen gewöhnlich ganz, teilweise oder zu einem bestimmten Prozentsatz die Therapiekosten, wenn Ihr abgeschlossener Vertrag „Heilpraktikerkosten & Therapie“ beinhaltet.

Sollten Sie auf eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angewiesen sein, müssen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme im Einzelfallverfahren abklären.

Bitte geben Sie Ihrer Krankenkasse folgende Daten weiter:

Berufsbezeichnung:Heilpraktikerin für Psychotherapie
Abrechnung erfolgt über:Gebührenordnungstabelle für Heilpraktiker (GebüH)
Abrechnungspunkte:Psychotherapie 19.1
Psychotherapie 19.2
Anamnese 19.4
  

Es kann immer mal passieren, dass ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann. Allerdings bitte ich Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Wenn Sie dies versäumen, muss ich diese nicht wahrgenommene Sitzung in Rechnung stellen.