Online Informations-/ Kennenlerngespräch 20 Minuten kostenlos
Vorgespräch 60,00 €/ online 50,00 €
Folgesitzung 60 Min 60,00 € / online 50,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Pro Sitzung 50,00 € pauschal
Erstsitzung
Ohne jeglichen Zeitdruck nehme ich mich der Probleme meiner Patienten an. Im Vorfeld lege ich daher für die erste Sitzung eine Dauer von ca. 1,5 Stunden fest und bewusst nicht im Stundentakt. Bei einer Festlegung im Stundentakt kommt es zur sogenannten Massenabfertigung, welche die Gefahr birgt, dass genau dann die Zeit fehlt wenn man diese am nötigsten braucht. Um offene Fragen, Warteschlangen und unnötigen Stress zu vermeiden, ist ein größerer Zeitrahmen vorgesehen.
Ohne jeglichen Zeitdruck kann ich auf diese Weise mit Ihnen arbeiten. Diese Form des Ersitzungsangebotes ist für das ausführliche Gespräch bestens geeignet, denn sie ist sowohl transparent als auch fair und ehrlich. Zudem wird durch mein Pauschalangebot für die erste Sitzung ein unnötiges Herauszögern des Gespräches verhindert.
Es steht jedem Patienten selbstverständlich frei, ob er nach einem Termin eine weitere Sitzung in Anspruch nehmen möchte.
Die Erstsitzung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
Vorgespräch
gründliches Anamnesegespräch
Zielfestsetzung
Heilpraktikerkosten in der Steuererklärung absetzen
Auch die Kosten für einen Heilpraktiker gehören zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen – der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Schul- und Alternativmedizin. Allerdings müssen für eine steuerliche Entlastung folgende Bedingungen zutreffen:
- Der Heilpraktiker ist amtlich zugelassen.
- Die Behandlung sowie Heilmittel sind medizinisch notwendig und der Heilpraktiker verordnet diese gezielt.
- Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden wird die entsprechende Verordnung durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vor Behandlungsbeginn bestätigt.
- Die Hypnosetherapie ist seit 2006 eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode.
Tipp:
Vergessen Sie nicht, in Ihrer Steuererklärung die Fahrtkosten zum Heilpraktiker und zur Apotheke anzugeben – auch diese zählen zu den allgemeinen außergewöhnliche Belastungen. Maßgebend sind hier die gefahrenen Kilometer, nicht nur der einfache Weg.
Was die Krankenkassen leisten
Private Krankenkassen oder Zusatzkassen übernehmen gewöhnlich ganz, teilweise oder zu einem bestimmten Prozentsatz die Therapiekosten, wenn Ihr abgeschlossener Vertrag „Heilpraktikerkosten & Therapie“ beinhaltet.
Sollten Sie auf eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angewiesen sein, müssen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme im Einzelfallverfahren abklären.
Bitte geben Sie Ihrer Krankenkasse folgende Daten weiter:
Berufsbezeichnung: | Heilpraktikerin für Psychotherapie |
Abrechnung erfolgt über: | Gebührenordnungstabelle für Heilpraktiker (GebüH) |
Abrechnungspunkte: | Psychotherapie 19.1 |
Therapie-/Beratungskosten | 80,00 € / 60 Minuten |
Es kann immer mal passieren, dass ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann. Allerdings bitte ich Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Wenn Sie dies versäumen, muss ich diese nicht wahrgenommene Sitzung in Rechnung stellen.